Seit dem 1. Januar 2021 ist ein neues Trade and Cooperation Agreement zwischen der EU und Großbritannien in Kraft, das auch eine Vereinbarung über den Handel mit Bio-Produkten umfaßt.

Was wurde vereinbart, um den Handel mit Bioprodukten zu erleichtern?

  • Gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der aktuellen Bio-Gesetzgebung und des Kontrollsystems der EU und des Vereinigten Königreichs, für alle Kategorien von Bio-Produkten.
  • GELTUNGSBEREICH: -Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erzeugnisse aus Aquakultur, die im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union erzeugt wurden -Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel, die im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union verarbeitet wurden, mit Zutaten, die im Vereinigten Königreich oder in der EU angebaut wurden oder die in das Vereinigte Königreich oder in die EU in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Vereinigten Königreichs oder der EU eingeführt wurden.
  • Bioprodukte, die dem EU-Recht entsprechen und durch von der EU anerkannte Kontrollstellen zertifiziert sind, werden auf dem britischen Markt akzeptiert und umgekehrt.
  • Im Hinblick auf die neuen EU-Vorschriften für Bio-Produkte, die ab dem 1.1.2022 gelten, wird die Gleichwertigkeit bis Ende 2023 neu bewertet werden.

Konkret bedeutet dies: Lebens- und Futtermittel, die in der EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein als ökologisch zertifiziert sind, werden in UK bis zum 31.12.2023 weiterhin als ökologisch anerkannt. Lebens- und Futtermittel, die in Großbritannien als ökologisch zertifiziert sind, werden in der EU bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin als ökologisch anerkannt.

Wichtigste Änderungen in Bezug auf Exporte in das Vereinigte Königreich:

  • Ab dem 1. Januar 2021 ist für Exporte von Bio-Produkten aus Drittländern (außer EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) in alle Teile des Vereinigten Königreichs außer Nordirland (=England, Wales und Schottland) ein vorläufiges papierbasiertes Kontrollzertifikat, genannt GB COI, erforderlich.
  • Exporte aus der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein + Schweiz müssen ab dem 1. Januar 2022 von einer GB COI begleitet werden (schrittweiser Übergang zum Abbau unnötiger Handelshemmnisse).
  • Ein elektronisches System wird von den britischen Behörden entwickelt werden, um dieses Übergangssystem zu ersetzen.
  • Für Exporte aus Drittländern nach Nordirland wird weiterhin eine COI über das EU-System TRACES NT ausgestellt.

Die wichtigsten Änderungen betreffen Importe aus dem Vereinigten Königreich:

  • 6 britischen Öko-Kontrollstellen sind von der EU bis zum 31. Dezember 2023 als gleichwertig anerkannt und in der VO(EU)1235/2008 aufgeführt: Das bedeutet, dass Sie Öko-Ware aus dem Vereinigten Königreich importieren können.
  • Ab dem 1. Januar 2021 muss für jede Einfuhr aus Großbritannien in die EU ein Kontrollzertifikat (Certificate of Inspection) ausgestellt werden, das den zuständigen EU-Behörden vor der Zollabfertigung vorzulegen ist.
  • Falls Sie noch nie Bioprodukte aus Drittländern in die EU importiert haben, muss Ihre Tätigkeit als Importeur bei Ihrer Zertifizierungsstelle angemeldet werden und das Unternehmen muss als "Bio-Importeur" auf TRACES NT registriert und zugelassen sein.
  • In Bezug auf Bio-Waren wird Nordirland den EU-Bestimmungen folgen (für Importe und Exporte), daher ist für Importe aus Nordirland keine COI erforderlich.

Das Vereinigte Königreich hat derzeit Bio-Äquivalenzabkommen mit den folgenden Drittländern: USA, Kanada (UKCOEA), Australien, Chile, Israel, Tunesien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Schweiz.

Weitere Informationen: Nützliche Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden, finden Sie auch auf den Webseiten von DEFRA und unserem Partner Soil Association Certification. Gerne können Sie auch unsere Experten bei Ecocert kontaktieren!

Update 15/7/21

New Trade and Cooperation Agreement between the EU and UK
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