Zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Bio-Importen

Für das Jahr 2021 wurden die zusätzlichen risikobasierten Kontrollen der Importe von Bio-Produkten aus der Ukraine, Russland, Kasachstan, Moldawien und China von der EU Kommission verlängert und erweitert: Direktimporte aus der Türkei fallen neu auch unter diese Massnahmen (spätestens ab 01.03.2021). Sendungen, die aus den genannten Ländern stammen und über ein Drittland eingeführt werden, müssen ebenfalls diesen Kontrollen unterzogen werden. Für die Schweiz hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entsprechende Empfehlungen gegenüber den Zertifizierungsstellen herausgegeben.

Wegen der hohen Anzahl Rückstandsfälle mit Ethylenoxid (ETO) in Bio-Sesam aus Indien im vergangenen Jahr hat die EU auch für diese Importe zusätzliche Kontrollmassnahmen lanciert. Mehr als 50 ETO-Fälle wurden in 2020 in OFIS (Organic Farming Information System) registriert. Aktuell steht die Integrität von indischem Bio-Sesam in Frage. Das BLW empfiehlt den Zertifizierungsstellen und Kantonalen Vollzugsbehörden in der Schweiz dringend geeignete Massnahmen einzuleiten. Wir bitten Sie daher, jede Sendung von Sesam aus Indien, die hier mit einem Bio-Hinweis vermarktet werden soll, vor Ort in der Schweiz zu beproben und uns das Analysenergebnis zur Prüfung einzureichen. Eine Vermarktung ist nur möglich, wenn die Ware ETO-frei ist.

Anpassungen im Freigabeverfahren von COI’s

Die Zertifizierungsstellen wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angewiesen, das Freigabeverfahren von Kontrollbescheinigungen (Certificate Of Inspection, COI) im TRACES NT folgendermassen anzupassen. Ab dem 01.01.2021 gilt: Ecocert IMOswiss AG darf die COI erst freigeben, wenn die Ware physisch in der Schweiz eingetroffen ist. Sobald die Bio-Ware in der Schweiz eingetroffen ist, senden Sie uns eine E-Mail an schweiz@ecocert.com mit folgenden Infos: Ein Foto der Ware, die Nummer des COI und die Transportdokumente und/oder Lieferschein (falls nicht bereits im TRACES-COI hinterlegt). Die Vermarktung oder Verarbeitung der entsprechenden Produkte kann (wie bisher) erst nach der Freigabe des COIs erfolgen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unser Team Food, Verarbeitung und Handel via Tel. +41 71 6260634 oder per E-mail schweiz@ecocert.com

Kundeninformation: zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Bio-Importen und Freigabeverfahren für COI’s
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